Beratung und hautärztliche Behandlung
Das Hautarztverfahren – optimale medizinische Versorgung bei Berufsdermatosen
Das Hautarztverfahren spielt eine zentrale Rolle in der Prävention berufsbedingter Hauterkrankungen. Es ermöglicht die frühzeitige Diagnose und Einleitung präventiver Maßnahmen gemäß §3 der Berufskrankheitenverordnung.
Wann wird das Hautarztverfahren eingeleitet?
Bei Verdacht auf eine beruflich bedingte Hautveränderung wird das Verfahren von einem Hautarzt oder Arbeitsmediziner gestartet. Ausgenommen sind jedoch Hautkrebs, infektiöse Hautkrankheiten und Atemwegserkrankungen. Der Hautarzt erstellt nach Untersuchung des Patienten einen detaillierten Bericht, der berufliche Anamnese, Hautbefund und gegebenenfalls Therapieempfehlungen umfasst.
Diagnose, Therapie und Prävention
Diagnostische Maßnahmen, die den Zusammenhang zwischen Hauterkrankung und Beruf klären, sind Teil des Verfahrens. Nach Abklingen der akuten Symptome folgt eine nebenwirkungsarme, entzündungshemmende Therapie. Zudem werden spezielle Schulungsprogramme zum Hautschutz angeboten, die sich in vielen Berufsgruppen bewährt haben.
Tertiäre Prävention
Bei therapieresistenten Berufsdermatosen greifen erweiterte Maßnahmen der tertiären Prävention (TIP), wie das "Osnabrücker Modell". Dieses stationäre Heilverfahren ermöglicht es, zwei Drittel der Betroffenen langfristig im Beruf zu halten. Besonders chronische Hauterkrankungen wie allergische Kontaktekzeme oder beruflich getriggerte Schuppenflechte profitieren von dieser intensiven, interdisziplinären Behandlung.
Effektiver Schutz und Kostenersparnis
Durch umfassende präventive Maßnahmen konnte die Zahl berufsbedingter Hauterkrankungen deutlich reduziert werden – ein Gewinn für die Betroffenen und die Solidargemeinschaft, da kostenintensive Umschulungen vermieden werden.