Gleichzeitig fordert die Spitzenorganisation der Dermatologen in Europa in ihrem „Global Call to Action“ Politiker, Arbeitgeber und Betroffene weltweit auf, die Risiken solarer UV-Belastung am Arbeitsplatz nicht länger als Naturereignis hinzunehmen. „Berufsbedingter Hautkrebs ist eine reale Bedrohung für unsere Arbeitskräfte. Angesichts der drohenden bislang beispiellosen Kostenbelastung unserer Gesundheitshaushalte gehört der Schutz der Beschäftigten, die im Freien arbeiten, ganz nach vorne auf die gesundheitspolitische Agenda in Europa,“ appellierte EADV-Präsident Prof. Erwin Tschachler bei der Präsentation des EADV-Memorandums in den Räumen des Europaparlaments – eine Forderung, die Dr. Emilie van Deventer von Seiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus Weltperspektive noch unterstrich.
In zahlreichen Ländern der Erde sei die solare UV-Strahlung der Hauptgrund für die Entstehung von berufsbedingtem Hautkrebs. Allein in Europa sind ihr 14,5 Millionen Arbeitnehmer über drei Viertel ihrer Arbeitszeit und länger ausgesetzt, umriß die irische EU-Parlamentsabgeordnete Nessa Childers die Größenordnung der Problemlage.
Prof. Matthias Augustin vom Hamburger Institut für Gesundheitsökonomie (HCHE) legte aktuelle Daten vor, die das Einsparpotenzial verdeutlichten, das ein besserer UV-Schutz am Arbeitsplatz heben könnte. „Die Frage ist, ob im Einklang mit der vorliegenden wissenschaftlichen Evidenz, die EU-Politiker entsprechend handeln“, brachte Prof. Swen Malte John, Vorsitzender des Medien und PR Ausschusses der EADV die Initiative der EADV auf den politisch entscheidenden Punkt.
Aus Arbeitnehmersicht fängt der bessere Schutz am Arbeitsplatz mit der Bereitstellung von Sonnencreme und entsprechender UV-schützender Arbeitskleidung an, arbeitsorganisatorische Maßnahmen und Arbeitszeitregelungen sollten hinzu kommen. Fortschritte beim UV-Schutz könnten auch branchenspezifische Selbstverpflichtungsregelungen bringen, vedeutlichte Rolf Gehring von der Föderation der Nahrungsmittel-, Landwirtschafts- und Tourismus-Gewerkschaften sowie ihrer Schwesterorganisation für Waldarbeiter und Bauarbeitergewerkschaften.
Dermatologen und Gewerkschafter forderten in der Debatte von der europäischen Regierung darüber hinaus eine Erweiterung der bestehenden Empfehlungen zur UV-Strahlung am Arbeitsplatz um solare Risiken. Für die EU-Kommission strich Dr. Jorge Costa-David den subsidiären Charakter der EU-Gesetzgebung heraus mit Vorrang für Regelungen der nationalen Gesetzgebern. Solange einschlägige europarechtliche Regelungen fehlten, sollten Arbeitnehmer die Bestimmungen zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze nutzen, für einen besseren UV-Schutz am Arbeitsplatz zu sorgen.
EADV-Vertreter und Europaparlamentsabgeordnete brachen in der Sitzung gemeinsam eine Lanze für die Prävention. Die EADV sieht hier ihre Mitglieder ganz besonders gefordert. Sie sollen – so ein weiterer wichtiger Punkt des „Global Call to action“ – beispielsweise Kampagnen vorantreiben, um das Bewußtsein bei den Betroffenen um die Gefahren und Risiken der Arbeit im Freien zu schärfen. Zugleich aber sollen sie auch Arbeitsmediziner und Allgemeinärzte fachübergreifend motivieren, beim Kampf gegen den berufsbedingten Hautkrebs mit den Dermatologen zusammenzuarbeiten. Die EADV-Aktion healthyskin@work – in Deutschland besser bekannt unter „Haut&Job“ mit Prof. John an der Spitze –, bietet dazu alljährlich den passenden Rahmen.